Know-How

Bilder posten

Die erste Frage, die es zu beantworten gilt: Auf welcher Plattform sollen die Aufnahmen eigentlich landen? Facebook, der Dinosaurier der sozialen Medien, wird von reiferen Semestern immer noch geschätzt, während die Jugend längst weitergezogen ist: Nach Instagram und Snap gilt derzeit Tiktok bei vielen jüngeren Usern als place-to-be. Allerdings müssen Videos dort sehr schrill und Ich-bezogen sein, um Aufmerksamkeit zu erzeugen – für den »gesetzteren« Kundenkreis also nicht unbedingt die erste Wahl. Für jene, die einfach ihrem »Freundes«-Kreis die schönsten Landschaften und Momente der letzten Tour präsentieren möchten, sind die Dinosaurier Facebook und Instagram immer noch eine ganz ordentliche Wahl.

Recht am eigenen Bild

Ein paar Grundregeln gelten für alle: Das Recht am eigenen Bild gilt auch im Netz; andere Personen dürfen also, wenn sie auf dem Bild/Film erkennbar sind, nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis gepostet werden. Das gilt im besonderem Maße für Kinder und minderjährige Jugendliche – wer von ihnen Bilder ohne das ausdrückliche Einverständnis der Eltern im Internet veröffentlicht, kann schnell in Teufels Küche geraten. Übrigens betrifft das auch die eigenen Kinder. Solange diese nicht selbst entscheiden können, ob und in welchen sozialen Medien sie auftauchen wollen, ist von putzigen Posts abzusehen.
Was die wenigsten wissen: Das Recht am eigenen Bild gilt nicht nur für Fotos oder Filme, sondern für jede erkennbare Wiedergabe einer Person – und damit auch für Zeichnungen, Fotomontagen und Cartoons/Karikaturen.

Bildrechte beachten!

Hochriskant ist auch die Nutzung fremder Aufnahmen, selbst das Verwenden und Zwischenschneiden von PR-Material, etwa von Tourismus-Verbänden, Reiseveranstaltern oder Herstellern. Das geht zwar in der Regel gut, solange der Beitrag im Sinne der Bildquelle ist, aber trotzdem ist Vorsicht die Mutter der Porzellankiste: Zu den Geschäftsmodellen von Abmahn-Agenturen gehört es, den ursprünglichen Foto-/Videografen die Rechte abzukaufen und dann nach einem Foto-Suchlauf den Freizeit-Bloggern absurd hohe Rechnungen zu schicken. Also: Vor dem Veröffentlichen die Bildrechte abklären! Und im Zweifelsfall die Finger von dem Foto/Film lassen! Selbst der schönste Post ist den Ärger nicht wert, den man sich sonst einhandeln kann. Und noch etwas: Wenn die fragliche Aufnahme nicht von einem selber stammt und wenn man nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart hat, sollte man den Namen des eigentlichen Urhebers stets angeben – die korrekte Nennung der Quelle kann im Zweifelsfall den Ärger deutlich verringern. Und eigentlich gebietet das ja schon der Anstand.

Noch viel mehr zur Fotografie beim Paddeln gibt es in der aktuellen KANU-Ausgabe 6/2020: eine ganze Reihe praktischer Tipps, dazu Einzelvorstellungen von je vier Kompaktkameras, Action Cams und Outdoor-Smartphones.