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Regeln muessen sein!

Auf dem Wasser unterwegs zu sein, gehört in Deutschland zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen. Ob nun Segelsetzen angesagt ist oder das Kanu startklar gemacht wird – Wassersportler sollten sich immer im Klaren darüber sein, dass sie nicht einfach so losfahren können. Denn auch auf dem Wasser gibt es gewisse Regeln zu beachten.In erster Linie sollen die Verkehrsregeln auf dem Wasser für einen ungestörten Verkehrsfluss sorgen und das Unfallrisiko minimieren. Die allgemeinen Vorschriften sind dabei für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich einzuhalten. Es ist also egal, mit welchem Gefährt Wassersportler oder Berufsschifffahrer sich fortbewegen – die Vorgaben gelten für alle.

Verstöße gegen die Vorschriften werden wie auf der Straße mit Bußgeldern und weiteren Sanktionen geahndet. Darüber hinaus können grobe Geschwindigkeitsüberschreitungen, etwa mit einem Motorboot, oder Alkohol hinter dem Bootssteuer oder am Paddel auch Auswirkungen auf den Führerschein für den Straßenverkehr haben.

Doch bereits auf dem Weg zum Wasser können sich einige Hürden auftun. Dürfen zum Beispiel Kajak oder Canadier auf dem Autodach transportiert werden? Oder können alle Inhaber eines Führerscheins der Klasse B einen Bootsanhänger fahren?

Mit dem Boot im Straßenverkehr

Kajak oder Canadier müssen ja irgendwie zum Ort des Vergnügens kommen. Da bietet sich natürlich in den meisten Fällen ein Transport mit dem Auto oder dem Anhänger an. Zu abenteuerlich sollte sich das jedoch nicht gestalten, denn werden hier die gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) missachtet, können Bußgelder die Vorfreude auf das eigentliche Ereignis schon sehr trüben.

Vorbereitung ist auch hier alles. Wichtig im Zusammenhang mit einem richtigen und sicheren Transport  sind  § 1 StVO, § 22 StVO und auch § 34 StVZO. Aus diesen Vorschriften ergeben sich für den Transport eines Canadiers, Kajaks oder SUPs auf dem Dach des Wagens folgende Regelungen:

• Breite von 2,55 Meter (bzw. 2,50 Meter bei Pkw) und Höhe von vier Meter dürfen nicht überschritten werden.

• Nach vorn gilt die Stoßstange als Grenze, darüber hinaus darf eine Ladung nicht ragen (erst ab einer Höhe 2,50 Meter sind 50 Zentimeter nach vorn zulässig).

• Nach hinten ist ein Überragen von maximal 1,50 Meter erlaubt, drei Meter Überstand sind nur bei Kurzstrecken zulässig (weniger als 100 Kilometer).

• Ab einem Meter muss das Überragen gekennzeichnet sein (z. B. durch eine rote Fahne).

• Seitlich sind höchstens 40 Zentimeter Überhang über die Fahrzeugleuchten erlaubt (nicht über die Fahrzeugbreite).

• Ladung auf dem Dach darf nicht das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschreiten (auf Angaben der Hersteller achten, diese gelten als Richtwerte).

Bei Verstößen können Bußgelder ab 20 Euro erhoben werden. Höhere Sanktionen sind möglich, wenn Verkehrsteilnehmer durch falschen Transport andere gefährden.

Auch zum Transport per Anhänger müssen Wassersportfreunde einiges wissen. Verkehrsteilnehmer mit der Führerscheinklasse B dürfen einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 Kilogramm fahren. Es ist zulässig, dass der Anhänger mehr als 750 Kilogramm aufweist, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns maximal 3500 Kilogramm beträgt.

Bei der Führerscheinklasse BE darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers zwischen 750 und 3500 Kilogramm liegen. Inhaber der Klasse B96 dürfen Anhänger über 750 Kilogramm ziehen, wenn die Gesamtmasse des Gespanns sich zwischen 3500 und 4250 Kilogramm bewegt. Verkehrsteilnehmer sollten also immer sicherstellen, dass das Boot auf dem Anhänger das zulässige Gewicht nicht überschreitet – auch wenn man als Paddler kaum in diese Regionen vorstoßen wird. Bußgelder zwischen zehn und 235 Euro sowie ein Punkt können die Konsequenzen einer Überladung sein. Auch die richtige Ladungssicherung sollte immer im Vordergrund stehen. 

Verkehrsregeln auf dem Wasser

Ist das Boot dann am richtigen Ort, kann der Spaß beginnen – allerdings nicht sofort. Wer sein Kanu einfach wild zu Wasser lässt und dort fährt, wo er nicht dazu berechtigt ist, begeht Verstöße gegen die Befahrungsregeln und meist auch gegen Umweltschutzauflagen. Grundsätzlich gilt, dass nur Plätze zum Anfahren und Ablegen benutzt werden sollten, die dafür auch vorgesehen sind. Schon allein das Betreten einer geschützten Uferlandschaft kann Sanktionen nach sich ziehen. 

Wer wann wo fahren darf, kann regional sehr unterschiedlich geregelt sein. Wasserstände, Brutzeiten oder auch der Vorrang der Berufsschifffahrt können vorgeben, wann und wo Wassersportler unterwegs sein dürfen. Wichtig ist hier, dass sich sowohl Kanuten als auch Fahrer von Segel- und Motorbooten ausreichend informieren. Je nach Gewässer und Region können durchaus Bußgelder anfallen, die jenseits der 200 Euro liegen. In schwerwiegenden Fällen sind auch bis zu 5000 Euro möglich. Durchschnittlich liegen die Bußgelder bei etwa 100 Euro. 

Maßgebend für das Verhängen der Sanktionen ist der allgemein gültige Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See). Neben den Befahrungsregelungen sind hier die Verhaltensweisen auf dem Wasser festgelegt. Dazu gehören unter anderem auch Vorgaben zu Führerscheinen bzw. führerscheinfreien Booten, zu Geschwindigkeiten, zu Verkehrszeichen, zur Verkehrssicherheit von Wasserfahrzeugen sowie zur zulässigen Promillegrenze auf dem Wasser.

Vorsicht mit dem Alkohol!

In Deutschland gilt auf dem Wasser eine Promillegrenze von 0,5. Bußgelder zwischen 350 und 2500 Euro machen Alkohol auf dem Wasser zu einem teuren Vergnügen. Zudem drohen ab Werten von 1,1 Promille Geld- oder Freiheitsstrafen, denn auch auf dem Wasser handelt es sich dann um eine Straftat. Darüber hinaus können Fahrverbote verhängt werden oder die Entziehung der Fahrerlaubnis für den Straßenverkehr drohen sowie eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Weitere Details zu den möglichen Bußgeldern auf dem Wasser sowie Informationen zu den rechtlichen Grundlagen sind im ausführlichen Ratgeber auf https://www.bussgeldkatalog.org/wassersport/ zu finden (allgemein: www.bussgeldkatalog.org).