Paddeln auf der Alz ist 2010 nur von Seebruck bis Truchtlaching erlaubt. Danach gilt bis Altenmarkt ein Fahrverbot. Erst ab 1. Juli 2011 soll der beliebte Wanderfluss wieder komplett für Paddler und Freizeitkapitäne freigegeben werden.
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Paddelverbot auf der Alz: Zu viele Gefahrenstellen
Die Alz entwässert das »bayerische Meer«, den Chiemsee. Zwischen Seebruck und Altenmarkt ist sei ein wunderschöner, wasserreicher und natürlicher Wanderfluss in idyllischer Voralpenlandschaft, der alle bayerischen Klischees bedient: Blick auf die Alpen, gemütliche Biergärten, schmucke Dörfchen... Befahren darf man das Schmuckstück üblicherweise erst ab 1. Juli, davor gilt ein naturschutzrechtliches Befahrungsverbot. Anders in diesem Jahr: Bis voraussichtlich 1. Juli 2011 bleibt die Idylle entlang der Alz ab Truchtlaching allein den Vögeln vorbehalten. Grund dafür ist eine Allgemeinverfügung, die das Landratsamt Traunstein aus Sicherheitsgründen erlassen hat. »Die Sperrung wurde vorsorglich, gerade zum Schutz von Leib und Leben der Menschen getroffen«, betont Martin Thurner vom Sachgebiet Wasserrecht. Die starke Strömung und zahlreiche Baumhindernisse, die seit dem Winter im Fluss liegen, hätten diese Maßnahme notwendig gemacht. Durch die Gefahrenstellen werde das Risiko, dass es auf der Alz zu brenzligen Situation kommt, deutlich erhöht.
Während der sechs Kilometer lange Zahmwasser-Abschnitt vom Auslauf des Chiemsees in Seebruck bis zum Strandbad in Truchtlaching gefahrlos ist, stellt der anschließende Abschnitt bis nach Altenmarkt eine größere Herausforderung an die Boots- und Schifferlfahrer dar. Gerade im Bereich Offling, wo sich die Alz in zwei Arme teilt. Dort ereignete sich bereits 2007 ein tödlicher Unfall. Seither fordern Schilder, gemeinsam aufgestellt vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein und den Gemeinden Altenmarkt und Gemeinden Seeon-Seebruck, dazu auf, den weniger strömungsführenden rechten Seitenarm zu nutzen. Die anschließenden intensiven Beobachtungen des Alzabschnittes ab Truchtlaching zeigten jetzt auf, dass sich der Wasserabfluss gerade in den linken, gefährlicheren Seitenarm verlagert hat. In der Folge haben sich die Strömungsverhältnisse im gesamten Flussbett verändert: die entstehende Sogwirkung drängt alles abfließende Wasser durch die Gefahrenstelle und die Fließgeschwindigkeit in dem Bereich ist deutlich erhöht. In dem nur wenige Meter breiten Bereich sind bereits erhebliche Teile des Ufers und somit auch erste Baumgruppen weg gebrochen. Diese blockieren entweder die Durchfahrt mit den Booten oder liegen nur knapp unter der Wasseroberfläche. Deren Äste können gerade für Schlauchboote zu gefährlichen Schlitzwerkzeugen werden. Eine Lebensgefahr für die Freizeit- und Hobbybootsfahrer ist nicht mehr ausgeschlossen.
Gerade an schönen Sommerwochenenden wird die Alz massenweise befahren. Paddler tummeln sich hier genauso wie Freizeitkapitäne im Badeboot, auf Luftmatratzen, Surfbrettern, Flößen und Boogie-Boards. KANU-Autor Manuel Arnu vergleicht in seinem Tourenplaner aus KANU 5/2009 eine Alzfahrt im Hochsommer mit einer »Art Love-Parade zu Wasser.« Außerhalb dieser Stoßzeiten gilt die Alz jedoch als Wanderfluss der Extraklasse. »Den eventuellen Auswirkungen auf den Tourismus sind wir uns durchaus bewusst«, sagt Thurner. »Wir sehen aber nach intensiver Prüfung keine andere Möglichkeit, die Gefahr auf ein für Wildgewässer 'normales' Maß zu reduzieren.« Sofort ließen sich die Gefahrenstellen nicht baulich beseitigen, denn dafür sei eine geeignete Planung notwendig. Um die erforderlichen Maßnahmen zügig abzuwickeln arbeiten das Wasserwirtschaftsamt Traunstein, im Auftrag des Freistaates Bayern zuständig für die Gewässerunterhaltung, und das Landratsamt Traunstein bereits mit Hochdruck. Man möchte die erforderlichen Maßnahmen zeitlich zügig abzuwickeln, damit die Alz möglichst wieder ab 1. Juli 2011, also nach Ende des naturschutzrechtlichen Befahrungsverbotes (gilt von 01. Jan. bis 30. Juni), wieder befahrbar ist.
Eine erst angedachte, den Fahrspaß weniger einschränkende kleinräumige Sperrung, wurde vom Landratsamt als nicht sinnvoll erachtet. »Da der Bereich weitgehend naturbelassener Auenwald ist, sind weder Uferwege noch geeignete Ein- und Ausstiegsstellen vorhanden, um die vielen Menschen aufzunehmen. Die überdies fehlende verkehrliche Anbindung ist auch ein Grund dafür, weshalb eine schnelle Beseitigung der Bäume aus dem Wasser und die nötige Befestigung des Gewässerbetts nicht realisierbar ist«, so Thurner. Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung appelliert das Landratsamt Traunstein nun an die Vernunft der Leute, keinesfalls die eigene Sicherheit auf's Spiel zu setzen und das Verbot zu beachten. Auch eine zusätzliche Beschilderung soll diesem Appell Nachdruck verleihen.
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